Fragen, Antworten & Downloads
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Hilfreiche Informationen immer übersichtlich an einem Ort.
Nein, für die Beratung und Analyse rund um orthopädische Einlagen benötigen Sie bei uns in der Regel keinen Termin. Sie können während unserer regulären Öffnungszeiten direkt im Schuhhaus Rauh vorbeikommen.
Vor Ort schauen wir uns Ihre Verordnung, Ihre Füße und die Schuhe an, in denen die Einlagen später getragen werden sollen. So können wir direkt besprechen, welche orthopädische Einlagenversorgung für Sie geeignet ist.
Wenn Sie bereits ein Rezept haben, bringen Sie dieses bitte ebenso mit wie Ihre Krankenkassenkarte und möglichst die entsprechenden Schuhe.
Zu einem Beratungsgespräch im Schuhhaus Rauh bringen Sie bitte grundsätzlich Ihre Krankenkassenkarte mit. So können wir die notwendigen Angaben direkt prüfen und Ihre Versorgung möglichst unkompliziert vorbereiten.
Wenn es um orthopädische Einlagen geht, bringen Sie bitte auch die Schuhe mit, in denen die Einlagen später getragen werden sollen. Dadurch können wir Passform, Platzangebot und die geeignete Ausführung der Einlage direkt berücksichtigen.
Bei einer geplanten orthopädischen Schuhzurichtung benötigen wir das Schuhwerk, das angepasst werden soll. Die Schuhe sollten sich in einem guten und für die Umarbeitung geeigneten Zustand befinden.
Falls Ihnen bereits ein Rezept oder eine ärztliche Verordnung vorliegt, bringen Sie diese bitte ebenfalls zum Termin mit.
Ein Rezept für orthopädische Einlagen ist in der Regel 28 Tage gültig und sollte innerhalb dieses Zeitraums bei uns eingereicht werden.
Für orthopädische Maßschuhe oder Therapieschuhe gilt diese generelle 28-Tage-Frist nicht. Da je nach Verordnung und Krankenkasse unterschiedliche Vorgaben gelten können, prüfen wir Ihr Rezept im Schuhhaus Rauh gerne direkt und klären, welche Fristen und Voraussetzungen für Ihre Versorgung gelten.
Im Schuhhaus Rauh können Sie Rezepte für verschiedene orthopädische Hilfsmittel und Versorgungen einreichen. Wir prüfen Ihre Verordnung und beraten Sie dazu, welche Versorgung für Sie vorgesehen ist und wie die weiteren Schritte aussehen.
Rezepte können Sie bei uns unter anderem für folgende Leistungen einreichen:
- Orthopädische Maßschuhe
- Orthopädische Einlagen
- Orthopädische Schuhzurichtungen
- Versorgungen für Menschen mit Diabetes
- Therapieschuhe
Bringen Sie Ihr Rezept am besten direkt mit ins Schuhhaus Rauh. Wir schauen uns die Verordnung gemeinsam mit Ihnen an und erklären Ihnen, welche Versorgung, Anpassung und weitere Vorgehensweise für Sie vorgesehen ist.
Orthopädische Einlagen sollten bei regelmäßiger Nutzung nach etwa einem Jahr auf ihre Funktion und ihren Zustand überprüft werden.
Je nach Beanspruchung, Material und Tragehäufigkeit kann sich die tatsächliche Nutzungsdauer unterscheiden.
Sinnvoll ist häufig ein zweites Paar Einlagen als Wechselversorgung. Das ist hygienischer und macht es leichter, die Einlagen flexibel in mehreren geeigneten Schuhen zu nutzen, ohne sie ständig umsetzen zu müssen.
Im Schuhhaus Rauh prüfen wir Ihre vorhandenen Einlagen gerne auf Passform, Funktion und Verschleiß und beraten Sie, ob eine neue Versorgung oder ein zusätzliches Paar sinnvoll ist.
Nein, herkömmliche orthopädische Einlagen für Alltagsschuhe dürfen nicht einfach in Arbeitssicherheitsschuhen verwendet werden.
Bei Sicherheitsschuhen muss die orthopädische Versorgung so ausgeführt sein, dass die vorgeschriebenen Schutz- und Sicherheitseigenschaften des Schuhs erhalten bleiben.
Dafür werden speziell geeignete orthopädische Sicherheitseinlagen verwendet, die auf das jeweilige Sicherheitsschuh-System abgestimmt sind. Grundlage dafür ist die DGUV Regel 112-191.
Werden nicht zugelassene Einlagen in Sicherheitsschuhen verwendet, kann die Schutzwirkung des Schuhs beeinträchtigt werden und es können Probleme mit dem Versicherungsschutz entstehen.
Im Schuhhaus Rauh beraten wir Sie gerne zur passenden Versorgung mit orthopädischen Einlagen für Arbeits- und Sicherheitsschuhe und prüfen, welche Lösung für Ihren Sicherheitsschuh geeignet ist.
Ja, maßgefertigte orthopädische Einlagen können in der Regel in mehreren geeigneten Schuhen getragen werden. Voraussetzung ist, dass die Schuhe in Form, Größe und Innenraum ausreichend ähnlich sind und die Einlage sicher und korrekt im Schuh sitzt.
Besonders gut funktioniert das, wenn Sie die Einlagen zwischen vergleichbaren Schuhtypen wechseln. Weichen Passform, Absatzhöhe, Leistenform oder Platzangebot deutlich voneinander ab, kann eine zusätzliche oder speziell angepasste Einlage sinnvoll sein.
Im Schuhhaus Rauh prüfen wir gerne gemeinsam mit Ihnen, für welche Ihrer Schuhe die vorhandenen Einlagen geeignet sind und ob für bestimmte Modelle eine weitere orthopädische Einlagenversorgung empfehlenswert ist.
Ja, orthopädische Einlagen können grundsätzlich auch in geeigneten Sandalen oder Hausschuhen getragen werden. Voraussetzung ist vor allem, dass der Schuh genügend Platz bietet und eine vorhandene Einlegesohle herausgenommen werden kann.
Wichtig ist außerdem, dass die Einlage sicher und passend im Schuh liegt und der Fuß ausreichend Halt hat. Nicht jede Sandale oder jeder Hausschuh eignet sich deshalb automatisch für eine Einlagenversorgung.
Bringen Sie Ihre Sandalen oder Hausschuhe gerne mit ins Schuhhaus Rauh. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob Ihre Schuhe für orthopädische Einlagen geeignet sind und welche Versorgung sinnvoll möglich ist.
Weitere Hilfen

Antrag G0100
Der Rehabilitationsantrag (Formular G0100) dient dazu, eine medizinische oder berufliche Rehabilitation bei der Deutschen Rentenversicherung zu beantragen, um Ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen.

Antrag G0133
Das Formular G0133 Anlage zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wird für den Erst- oder Neuantrag von orthopädischen Arbeitsschuhen und Einlagen benötigt, um Ihre genauen Körpermaße, Schuhgrößen und die benötigte Versorgungsart (z. B. Einlagen oder Maßschuhe) zu erfassen.

Antrag G0134
Das Formular G0134 Notwendigkeitsbescheinigung des Arbeitgebers ist eine Bestätigung Ihrer Firma, dass Sie an Ihrem Arbeitsplatz gesetzlich verpflichtet sind, Sicherheitsschuhe oder Arbeitsschuhe zu tragen

Antrag G0135
Das Formular G0135 Antrag auf Folge- oder Wechselversorgung nutzen Sie, wenn Sie beim selben Arbeitgeber bleiben, aber ein neues Paar orthopädische Einlagen oder Arbeitsschuhe benötigen – entweder als Ersatz für verschlissene Modelle (Folgeversorgung) oder als notwendiges Zweitpaar (Wechselversorgung)

